Schützenstube

Die heimelige Schützenstube bietet Platz für ca. 40 – 50 Personen. Der Vorraum und der Platz vor dem Schützenhaus dürfen ebenfalls genutzt werden. Dazu stehen auch die WCs, sowie eine sehr gut ausgestattete Küche zur Verfügung.

Mietpreise

Fr. 300.- / Tag

  • Fr. 200.- für Mitglieder SG Küttigen und SG Erlinsbach
  • Heizungszuschlag vom 1. November bis 31. März: Fr. 50.-

Allgemeine Mietbedingungen

  1. Die Weisungen des Hauswartes bitte befolgen. Bei der Übernahme festgestellte Mängel sind sofort zu notieren.
  2. Keller, Schiessraum, Büros und Cheminée, sowie die Kaffeemaschine und der Grill dürfen nicht benützt werden.
  3. Der Vertrag ist nur gültig für den aufgeführten Mieter und den deklarierten Anlass. Bei Falschangaben auf dem Mietvertrag erlischt dessen Gültigkeit. Die Miete zur kommerziellen Nutzung ist nicht erlaubt.
  4. Der aufgeführte Mieter muss mindesten 18 Jahre alt und am Anlass anwesend sein (trägt die Verantwortung).
  5. Der Mieter ist verpflichtet, zu den Räumlichkeiten und der Einrichtung Sorge zu tragen. Die Verantwortliche Person haftet für alle Schäden und Verluste, die an Gebäude, Einrichtungen und Mobiliar entstehen. Allfällige Schäden bitte dem Vermieter bei der Abgabe melden. Beschädigungen oder fehlende Einrichtungsgegenstände werden in Rechnung gestellt.
  6. Nach 22.00 Uhr sind Lärmimmissionen wie laute Musik bei offenen Fenstern und Türen, oder ausserhalb des Gebäudes, usw. zu unterlassen. (Siehe Polizeireglement der Gemeinde Küttigen)
  7. Der/die Hauswart/in oder der Vermieter haben das Recht während der Benützung einen Kontrollgang vorzunehmen.
  8. Die benützten Räumlichkeiten sowie die Umgebung sind bei der Schlüsselrückgabe in einwandfreiem, gereinigtem Zustand zurückzugeben. Für die Reinigung notwendige Tücher, Lappen und Reinigungsmittel sind vom Mieter mitzubringen. Es dürfen keine scharfen Reinigungsmittel verwendet werden. Der Bodens ist feucht aufzunehmen. Das saubere Geschirr, Gläser, und Geräte sind geordnet an ihrem alten Platz einzuräumen. Der gesamte Abfall wird vom Mieter entsorgt. Nachreinigungen durch den/die Hauswart/in werden mit Fr. 30.- pro Stunde verrechnet.
  9. Die Schützengesellschaft Küttigen lehnt jede Haftung für Unfälle und Schäden, welche im Zusammenhang mit der Benützung des Schützenhauses und dessen Umgebung entstanden sind, ausdrücklich ab.
  10. Die Reservation ist erst gültig, wenn der unterzeichnete Mietvertrag beim Vermieter eingetroffen ist.

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